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Document from the year 2010 in the subject Law - Civil / Private / Family Law / Law of Succession, , language: Czech, comment: Karel Schelle ist Dozent an der Juristischen Fakultät der Masaryk Universität in Brno (Tschechische Republik), wo er seit dem Jahr 1977 tätig ist. Er befasst sich vor allem mit der tschechischen Rechtsgeschichte der Neuzeit, mit besonderer Schwerpunktsetzung auf die Geschichte der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit. Er veröffentlichte mehrere Dutzend Monografien und Lehrbücher, eine große Menge an Studien und Aufsätzen in Fachzeitschriften und Sammelbänden nicht nur in der Tschechischen Republik, sondern auch im Ausland. Mehr Informationen unter: www.schelle.cz , abstract: Das Erbrecht befasst sich mit dem Übergang des Vermögens eines verstorbenen Menschen (natürlicher Person) nach deren Tod auf andere natürliche oder juristische Personen. Dadurch wird das Recht, Vermögen zu erben, realisiert. Die Erbschaft fällt auf Grund Testaments, Gesetzes oder aus diesen beiden Gründen an. Im ersten Falle entscheidet darüber der Wille des Verstorbenen, im zweiten Falle entscheidet das Gesetz, welches den Kreis von Personen und den Umfang ihrer Rechte zum Vermögen des Erblassers abgrenzt.
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