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📖 Description
Nach den Richtlinien Nr. 2000/43/EG mit dem Titel ?zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft? und Nr. 2000/78/EG ?zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf? hat die europäische Union ein wichtiges Aktionsprogramm im Kampf gegen die Diskriminierung eingeleitet. Dieses Programm1 berücksichtigt alle Gründe für Diskriminierung, die in Artikel 13 des Vertrags von Amsterdam angeführt sind, mit Ausnahme der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, die Gegenstand von unabhängigen Aktionen und Programmen ist. Es soll die Umsetzung und effektive Anwendung der beiden zitierten Richtlinien begleiten, deren allgemeine Ausrichtung, Durchführungsrahmen und Zeitplan von ihm übernommen werden.