in diesem 7. Studienteil zum Humanheilpraktiker beginnen wir damit, uns mit den meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu befassen. Diese Erkrankungen werden wir explizit in diesem Studienteil abhandeln. Dies bedeutet, dass wir nicht nur den Gesetzestext wiedergeben, sondern die Erkrankung selbst mit ihren Erregern und der kompletten Symptomatik, umfassend darstellen. Ein sehr anspruchsvoller Lehrstoff, auf den in Prüfungen immer wieder eingegangen wird, da für den Heilpraktiker ein Behandlungsverbot für diese Erkrankungen besteht. Nehmen Sie sich also ausreichend Zeit für diese Thematik und arbeiten Sie sich gründlich darin ein.