Die Zelle - Die Leidenschaften der Familie B. (German Edition) Buy on Amazon

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Die Zelle - Die Leidenschaften der Familie B. (German Edition)

Book Details

ISBN / ASINB00F2IWFTO
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Description

Auch das Schicksal ist eine Zelle, aus der ein Ausbrechen nicht möglich ist! Das resümiert die Ehefrau des Gynäkologen Dr. B. nach einer Fülle eigentümlicher Ereignisse. Die beginnen damit, dass ihr Mann in der Zelle eines Gefängnisses landet - als Mörder aus Eifersucht.
Von den Begehrlichkeiten hin- und hergerissen, entstehen beiderseits Liebesverhältnisse, die nicht ohne Folgen bleiben. Als schließlich die herangewachsenen, sich zunächst fremden Kinder zueinander finden, scheinen sich die verhängnisvollen Leidenschaften bitter zu rächen ... Mit diesem Werk erzählt der Autor erneut ein Stück Alltagsgeschichte unserer Tage.
Das Buch erschien erstmals 2009 im Tauchaer Verlag.
Leseprobe:
Morten war wenig später von einem Schwurgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Wegen Mordes an Thorvid Häeggerforth. Es war ein Indizienprozess gewesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Morten den Fotografen hinterrücks erstochen habe.
Mortens Verteidiger hatte ihm noch vor der Verhandlung dringend geraten, sich schuldig zu bekennen. Und sei es nur der Form halber. Er würde mit Sicherheit verurteilt werden. Mit einem Geständnis könne er seine Lage verbessern. Gestehe er nicht, hätte er jedes Recht auf Privilegien verspielt.
Gewichtige Gründe für die Verurteilung waren, wie der Richter ausführte, die Fingerabdrücke auf der Tatwaffe, die Blutspuren an seiner Kleidung, dass er nach der Tat versucht habe, in das Innere des Waldes zu flüchten, vor allem natürlich die Tatsache, dass der Tote der Liebhaber seiner Frau gewesen war. Letzteres dank der Aussage und vor allem des Verhaltens der Ehefrau, als die Ermittler ihr den Namen des Getöteten genannt hätten. Diese Tatsache bleibe bestehen, auch wenn die Zeugin heute bei der Verhandlung ihr Recht auf Aussageverweigerung wahrgenommen habe.
Der Angeklagte habe, um sich ein Alibi zu verschaffen, in Hainsberg übernachtet, sich am Tage seiner Abreise Fahrpläne des regionalen Bus- und Bahnverkehrs vom Wirt bringen lassen, habe offenbar eine solche Verbindung benutzt, um in die Stadt Ostran zu kommen, habe dann am Abend im Foyer des Hotels »Zur Sonne« seinem Opfer aufgelauert. Nach Aussage des Portiers, der an diesem Abend an der Rezeption gesessen hatte, sei er, nachdem der Fotograf mit seiner Fotoausrüstung das Hotel verlassen hatte, diesem gefolgt. Zwar könne der Zeuge nicht mit Sicherheit angeben, ob jener Verfolger der Angeklagte gewesen sei, mit Sicherheit aber sei es kein Gast gewesen. Größe und Statur allerdings träfen auf den Angeklagten zu.
Der schrecklichste Augenblick für Morten war, als er Margret im Zeugenstand sah. Ihre Bewegungen waren so langsam, dass man den Eindruck hatte, sie könne jeden Augenblick umsinken. Ihr Gesicht war tiefblass, erschien aufgequollen und entstellt. Sie schien mit Tränen zu kämpfen. Ihre Lippen waren aufgesprungen und sie setzte mehrmals an, um Worte zu formulieren, die Morten kaum verstehen konnte. Sie vermied es beharrlich, ihn anzusehen, ihn, der sie ununterbrochen anstarrte, als könne er sie so dazu bringen, ihm zu glauben.
Erstaunlicherweise ging es Morten in diesem Augenblick aber nicht darum zu wissen, ob sie ihn für einen Mörder hielt oder nicht, vielmehr hoffte er noch, sie könne widerlegen, dass der Fotograf ihr Geliebter gewesen sei. Dagegen war ihm die Mordanklage in diesem Augenblick beinahe gleichgültig.
Aber auf die Frage des Staatsanwaltes, ob Thorvid Häeggerforth ihr Geliebter gewesen sei, antwortete sie nicht, und als der Ankläger ihr nun das Aktfoto entgegenhielt und sie fragte, ob sie da abgebildet sei und ob Häeggerforth es aufgenommen habe, schlug sie beide Hände vors Gesicht und ein Stöhnen kam aus ihrem Mund, sodass Morten trotz seiner Verzweiflung tiefes Mitleid mit ihr spürte.
Ich glaube, so der Ankläger mit einer Stimme, die vor Überzeugung vibrierte, das Gericht kann diese Äußerung der Zeugin für Zustimmung nehmen.
Eine weitere Frage war, ob der Angeklagte den Ermordeten gekannt habe, was jener verneinte.
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